Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Chambres d Hotes“ MAS ARMELIN, Tarascon:
1. Grundlegendes : Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung
zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und dem MAS ARMELIN, im
Folgenden als Hotel bezeichnet.
Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung
ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit
des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Tarascon (Frankreich) Gerichtsstand,
sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und
allgemeinen Bedingungen ausschliesslich französisches Recht zur Anwendung. Erfüllungsund Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Die AGB sind in Deutsch, Englisch abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche
Version massgebend.
Für Veränderungen, die ohne das Wissen des Hotels nach Drucklegung entstanden sind,
sowie für mögliche Druckfehler übernimmt das Hotel keine Haftung.
Definitionen
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax- und E-Mail
Nachrichten.
Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.
4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von
sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes
zustande.
Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch
das Hotel verbindlich.
Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung
verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
AGB Mas Armelin – Seite 01 / 01.2019
AGB Mas Armelin – Seite 02 / 01.2019
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
5. Leistungsumfang :
Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den
Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer
vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das
Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend
zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
6. Nutzungsdauer
Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15:30 Uhr
des vereinbarten Anreisetags und bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.
Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes
aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.
7. Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten. Das
Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung ü ber die optierten
Zimmer/Räume oder Leistungen verfü gen.
Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel bis 18:00 Uhr eingetroffen
sein.
8. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich pro Nacht und in EURO, einschliesslich des Service.
Die Kurtaxe wird separat verrechnet und richtet sich nach dem Reglement ü ber die Kurtaxen der
Gemeinde Tarascon.
Der Gast ist verpflichtet, die fü r die Zimmerü berlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch fü r
Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.
Eine Erhö hung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in
Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gü ltigkeit haben
jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.
Die Preise kö nnen vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Ä nderungen der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.
AGB Mas Armelin – Seite 03 / 01.2019
Bei einer offensichtlichen Falschbuchung aufgrund von systembedingten Fehlern des Buchungssystems,
sind die vereinbarten Preise nichtig. Das Hotel hat in diesem Fall das Recht, die Buchung
entschädigungslos aufzuheben.
Das Hotel kann jederzeit eine Kreditkartengarantie verlangen.
Anzahlungen werden je nach Saisonzeit und Preistyp verlangt. Den Zeitpunkt sowie die Hö he der
Anzahlung entnehmen Sie der Reservationsbestätigung.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag
(inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzü glich (ohne Mahnung) zurü cktreten und die unter Ziffer 10
dieser AGB aufgefü hrten Annullierungskosten verlangen.
Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen
gegenü ber dem Gast zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzü glich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund
zusätzlicher Leistungen des Hotels fü r den Gast und/oder die ihn begeleitenden Personen entstanden
sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Checkouts am Abreisetag in EURO bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.
9. Rücktritt durch das Hotel
Bis und mit 21 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Hotel ohne
Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch
unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger
Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
• eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom
Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die
Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der
Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder
genutzt werden;
• das Hotel hat begründeten Anlass zur Annahme, dass die Inanspruchnahme der
vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
• der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder
er seine Zahlungen eingestellt hat;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast
kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten
Leistungen bleiben grundsätzlich geschuldet.
10. Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren Annullation
AGB Mas Armelin – Seite 04 / 01.2019
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt
diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes (“no-show”)
werden 100 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der
schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax und E-Mail Nachrichten.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder
erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das
Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren
Einzelreservationen
• Die Annullationsgebühren variieren je nach Saisonzeit und Preistyp, die anfallenden
Annullationsgebühren können der schriftlichen Reservationsbestätigung entnommen
werden.
Gruppenreservationen :• Die Annullationsgebü hren variieren je nach Saisonzeit und Preistyp, die anfallenden
Annullationsgebü hren kö nnen der schriftlichen Reservationsbestätigung entnommen werden.
11. Verunmöglichte Anreise
Kann der Gast in Folge hö herer Gewalt (Hochwasser, Lawinienabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht
rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt fü r die versäumten Tage zu
bezahlen.
Der Gast muss die Unmö glichkeit der Anreise beweisen.
Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemö glichkeit
wieder auf.
12. Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in
Rechnung zu stellen.
13. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
Das Hotelzimmer ist ausschliesslich fü r den registrierten Gast reserviert. Das Ü berlassen des Zimmers an
eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung
des Hotels.
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den ü blichen Gebrauch der
gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die ü blicherweise
und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind. Der Gast hat seine Rechte
gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuü ben.
AGB Mas Armelin – Seite 05 / 01.2019
Die/Der vom Hotel abgegebene Zimmerkarte/-schlü ssel bleibt Eigentum des Hotels und ermö glicht einen
24-Stunden Zutritt zum Hotel. Der Verlust der Karte/des Schlü ssels ist umgehend an der Rezeption zu
melden.
Der Gast trägt die Verantwortung fü r den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet fü r Missbrauch und
illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Das Rauchen ist im gesamten Hotel nur an entsprechend gekennzeichneten Orten gestattet.
Verlängerung des Aufenthaltes
Vorbehaltlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert
wird.
Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare
aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche
Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der
Unmö glichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.
14. Veranstaltungen
Eine Veranstaltung kann Raummieten, Verpflegung, technische Einrichtungen, Unterkunft und weitere
Leistungen umfassen.
Teilnehmerzahl
Der Gast verpflichtet sich, dem Hotel die verbindliche Teilnehmerzahl fü r eine Veranstaltung spätestens
21 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.
Weicht die vom Gast mitgeteilte Teilnehmerzahl gegenü ber der endgü ltigen Teilnehmerzahl ab, dann
gelten die im Veranstaltungsvertrag festgelegten Annullationsbedingungen.
Rücktritt durch das Hotel und Vorgehen bei einer Annullation von Veranstaltungen
Siehe dazu Ziffer 10 dieser AGB.
Annullationsbestimmungen
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt.
Entscheidend fü r die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebü hr ist das Eintreffen der schriftlichen
Annullation des Gasts beim Hotel.
Tritt der Gast vom Vertrag zurü ck, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Umbzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die folgenden
Annullationsgebü hren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren bei Veranstaltungen
Es gelten die im individuell vereinbarten Veranstaltungsvertrag festgelegten Annullationsgebü hren.
AGB Mas Armelin – Seite 06 / 01.2019
Veranstaltungsdauer
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich Kosten fü r die Vorhaltung von Personal und
Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel habe die Verschiebung selbst zu vertreten.
Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf einer allfälligen
Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.
15. Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Hotel zu beziehen.
In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierü ber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen
werden. In einem solchen Fall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebü hr bzw. ein Korkengeld zu
verlangen.
16. Abwicklung von Veranstaltungen
Soweit das Hotel fü r den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten
beschafft, handelt es auf Rechnung des Gastes.
Der Gast haftet fü r die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes
des Hotels bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Hotels. Durch die Verwendung dieser
Geräte und Anlagen auftretende Stö rungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels
gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Hotel diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der
elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und
berechnen.
Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen
Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller
sonstigen ö ffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen
eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.
Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten
und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.
17. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Gasts in den Veranstaltungsräumen. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht.
Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände
keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter
Gegenstände obliegt dem Gast.
Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung
unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entfernen
und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann
das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die
ü bliche Raummiete in Rechnung stellen.
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18. Handlungen, Benutzung und Haftung
a) Hotel: Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grob fahrlässig
verursachtem Schaden.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf
unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig
einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich
vereinbarten Entgelts.
Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste grundsätzlich nicht. Für leichte und mittlere
Fahrlässigkeit haftet das Hotel gleichfalls nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder
Wertpapiere dem Hotel nicht ausdrücklich zur Aufbewahrung mit Protokoll übergeben, so ist die Haftung
des Hotels ausgeschlossen.
PKW: Für auf dem Hotelgelände abgestellten Fahrzeuge wird keinerlei Haftung bei Beschädigung übernommen.
b) Gast: Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn,
Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das
Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsmässige Rückgabe sämtlicher technischer
Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag
über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.
c) Dritter: Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller
zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
d) Bei Pool-Benutzung: In Übereinstimmung mit dem französischen Recht Nr. no. 2003-9 ff. gilt für
Kinder, dass die Eltern vor Nutzung des Pool einen Sicherheitsunterweisung für die sichere Nutzung des
Pools vom Hotel erhalten und ein Formular / Protokoll der zu treffenden Maßnahmen mittels Unterschrift
bestätigen. Ohne diese schriftliche Unterweisung und Bestätigung dürfen Kinder den Poolbereich nicht
betreten.
19. Tiere
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das
Hotel mitgebracht werden.
20. Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse
nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
21. Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich
als Vermittler.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für
Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Fü r den persönlichen Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und
Gepäckschäden sowie Gepäckverlust) hat der Gast selbst zu sorgen. Das Hotel lehnt jegliche Haftung ab.
– GESCHÄFSTFÜHRUNG – Tarascon, 1. Januar 2019
MAS ARMELIN